Beitragsrecht

Gegenstand dieses Rechtsgebietes ist die Finanzierung von leitungsgebundenen Einrichtungen (Kanalisation etc.) sowie öffentlichen Straßen durch Erhebung von Beiträgen.

Als Teil der öffentlichen Abgaben sind Beiträge in verschiedener Form ein wichtiges Finanzierungsinstrument der Kommunen, die überwiegend für die Schaffung, Erweiterung oder Erneuerung öffentlicher Einrichtungen zuständig sind.

Soweit es um die erstmalige endgültige Herstellung einer Anliegerstraße geht, ist das Erschließungsbeitragsrecht nach den Vorschriften des Baugesetzbuches Grundlage der Refinanzierung dieser verkehrlichen Infrastruktur.

Soll eine bereits bestehende Straße erneuert oder umgebaut werden, regelt sich die Frage der Refinanzierung nach den Vorschriften des Straßenbeitragsrechts.

Dies hat in den vergangenen Monaten allerdings vielerorts einen Paradigmenwechsel erfahren, da der hessische Landesgesetzgeber die Beitragserhebungspflicht für Straßenbeiträge bzw. Straßenausbaubeiträge abgeschafft und damit den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt hat, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gänzlich zu verzichten.

Inwieweit dieser Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mittelfristig bestehen bleibt, hängt wesentlich von der Finanzkraft der einzelnen Kommune ab.

Als Alternative zu einem gänzlichen Verzicht bietet sich die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen an. Diese besondere Form der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen hat der Landesgesetzgeber vor einigen Jahren in das Hessische Kommunalabgabengesetz eingefügt.

Der in diesem Rechtsgebiet tätige Anwalt ist schwerpunktmäßig mit der Überprüfung von Beitragsbescheiden beschäftigt. Häufig genug bilden die Beitragsschuldner Interessengemeinschaften, die sich zusammenschließen, um die Kosten anwaltlicher Beratung und Interessenvertretung auf eine größere Anzahl von Köpfen zu verteilen.

Schließlich besteht häufig auch ein Beratungsbedarf bei der Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge auf Seiten der Kommunen.

Beitragsrecht

Gegenstand dieses Rechtsgebietes ist die Finanzierung von leitungsgebundenen Einrichtungen (Kanalisation etc.) sowie öffentlichen Straßen durch Erhebung von Beiträgen.

Als Teil der öffentlichen Abgaben sind Beiträge in verschiedener Form ein wichtiges Finanzierungsinstrument der Kommunen, die überwiegend für die Schaffung, Erweiterung oder Erneuerung öffentlicher Einrichtungen zuständig sind.

Soweit es um die erstmalige endgültige Herstellung einer Anliegerstraße geht, ist das Erschließungsbeitragsrecht nach den Vorschriften des Baugesetzbuches Grundlage der Refinanzierung dieser verkehrlichen Infrastruktur.

Soll eine bereits bestehende Straße erneuert oder umgebaut werden, regelt sich die Frage der Refinanzierung nach den Vorschriften des Straßenbeitragsrechts.

Dies hat in den vergangenen Monaten allerdings vielerorts einen Paradigmenwechsel erfahren, da der hessische Landesgesetzgeber die Beitragserhebungspflicht für Straßenbeiträge bzw. Straßenausbaubeiträge abgeschafft und damit den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt hat, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gänzlich zu verzichten.

Inwieweit dieser Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mittelfristig bestehen bleibt, hängt wesentlich von der Finanzkraft der einzelnen Kommune ab.

Als Alternative zu einem gänzlichen Verzicht bietet sich die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen an. Diese besondere Form der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen hat der Landesgesetzgeber vor einigen Jahren in das Hessische Kommunalabgabengesetz eingefügt.

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Schließlich besteht häufig auch ein Beratungsbedarf bei der Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge auf Seiten der Kommunen.

Weitere Kompetenzen

Verwaltungsrecht

Öffentliches &
Privates Baurecht

Immobilienrecht

Beitragsrecht

Umweltrecht

Energierecht

Beamtenrecht

Kommunalrecht

Weitere Rechtsgebiete

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Sie möchten uns kennenlernen, einen Termin vereinbaren oder haben eine Frage? Bitte schreiben Sie uns eine kurze Mail mit Ihrem Anliegen. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

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      Thomas Eichhorn | Rechtsanwalt
      Fachanwalt für Verwaltungsrecht
      Am Freiheitsplatz 6, 63450 Hanau

      Telefon 06181 | 92 366 88
      Telefax 06181| 92 366 80

      Mobil: 0160 | 964 60 463
      E-Mail: mail@anwalt-eichhorn.de
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