Kommunalrecht

Ein wesentlicher Schwerpunkt neben den in diesem Rechtsgebiet häufig auftretenden Streitigkeiten zwischen den gemeindlichen Verfassungsorganen (Parlament und Verwaltung/Bürgermeister) ist die Beratung und Durchsetzung von Bürgerbegehren nach § 8b der Hessischen Gemeindeordnung.

Aufgrund der Betreuung vielfältiger Bürgerbegehren, wie etwa zuletzt das Bürgerbegehren „Rettet das Schauspielhaus“ in Frankfurt am Main, wird Herr Rechtsanwalt Eichhorn immer wieder von dem eingetragenen Verein „Mehr Demokratie e.V.“ als anwaltlicher Berater und Interessenvertreter empfohlen.

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Ein wesentlicher Schwerpunkt neben den in diesem Rechtsgebiet häufig auftretenden Streitigkeiten zwischen den gemeindlichen Verfassungsorganen (Parlament und Verwaltung/Bürgermeister) ist die Beratung und Durchsetzung von Bürgerbegehren nach § 8b der Hessischen Gemeindeordnung.

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Weitere Kompetenzen

Verwaltungsrecht

Öffentliches &
Privates Baurecht

Immobilienrecht

Beitragsrecht

Umweltrecht

Energierecht

Beamtenrecht

Kommunalrecht

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      Thomas Eichhorn | Rechtsanwalt
      Fachanwalt für Verwaltungsrecht
      Am Freiheitsplatz 6, 63450 Hanau

      Telefon 06181 | 92 366 88
      Telefax 06181| 92 366 80

      Mobil: 0160 | 964 60 463
      E-Mail: mail@anwalt-eichhorn.de
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