Öffentliches & Privates Baurecht

Öffentliches Baurecht

Gilt als ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts, das unter anderem die Zulässigkeit, Grenzen, Ordnung und Förderung der baulichen Nutzung des Bodens regelt. Im Mittelpunkt anwaltlicher Tätigkeit steht hier die bauplanerische Zulässigkeit von Bauvorhaben jedweder Art. Rechtsgrundlage für diese Frage sind vornehmlich die Vorschriften des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung als den beiden wichtigsten Rechtsquellen.

Neben Fragen des Bauplanungsrechts ist ein weiterer Schwerpunkt die Anwendung von Vorschriften des Bauordnungsrechts, die in den jeweiligen Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer mit ihren vielfältigen Nebengesetzen ihren Niederschlag finden.

Der in diesem Rechtsgebiet tätige Anwalt beschäftigt sich somit vor allem mit der Durchsetzung von Bauanträgen ebenso wie mit der Abwehr von bauordnungsrechtlichen Verfügungen wie Baustopp oder Nutzungsverbot.

Ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld ist die Überprüfung von Bebauungsplänen sowie gemeindlichen das Baurecht tangierenden Satzungen.

Nicht selten wird der Fachanwalt mit Schwerpunkt im öffentlichen Baurecht zudem auch von Kommunen bei der Erstellung von Bebauungsplänen und gemeindlichen Satzungen in Anspruch genommen.

Darüber hinaus wird der Anwalt häufig genug im Bereich des öffentlichen Baunachbarrechts benötigt – wenn es also darum geht, dass sich ein Nachbar gegen ein von der Baubehörde bereits genehmigtes Bauvorhaben zur Wehr setzen möchte.

In solchen Fallkonstellationen ist regelmäßig Eile geboten, da ohne gerichtliche Hilfe ein genehmigtes und möglicherweise bereits begonnenes Bauvorhaben nicht mehr gestoppt werden kann.

Das einstweilige Rechtsschutzverfahren ist daher gerade im Bereich des öffentlichen Baurechts eines der wichtigsten Prozessverfahren. Wegen dieser Eilbedürftigkeit ist der Gang zum Rechtsanwalt so früh wie möglich notwendig.

Privates Baurecht

Wer schon einmal in seinem Leben etwa ein Wohnhaus gebaut hat, weiß ein Lied über Mängel am Bau zu singen. Es gibt kaum ein Rechtsgebiet im Zivilrecht, das derart haftungsträchtig ist und immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Auftraggebern und Bauunternehmen führt.

Um derartige Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld im Keim zu ersticken, ist es erforderlich – und mehr als sinnvoll –, sich bereits zu Beginn im Planungsstadium eines Anwaltes zu bedienen, der nicht nur die vertraglichen Grundlagen des zivilen Baurechts kennt, sondern auch Kenntnisse über typische Baumängel und technische Vorschriften besitzt.

Aufgrund einer langjährigen anwaltlichen Betreuung einer Liegenschaftsverwaltung ist Rechtsanwalt Eichhorn mit derartigen Fragen regelmäßig konfrontiert worden und verfügt insoweit auch über Kenntnisse, die sich der Bauherr bei frühzeitiger Einschaltung zunutze machen kann.

Grundsätzlich gilt, dass eine vorherige anwaltliche Betreuung mit dem Ziel, spätere Bauprozesse zu vermeiden, für den Bauherrn immer preiswerter ist. Leider haben viele Bauherrn diese Erfahrung offenkundig noch nicht machen dürfen, da sie häufig genug erst dann den Anwalt aufsuchen, wenn „das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“.

Deshalb gilt gerade auch in diesem Rechtsgebiet einmal mehr, dass die frühzeitige Einschaltung eines kompetenten Anwaltes sinnvoller ist, als es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen.

Ist ein solcher Rechtsstreit dennoch unumgänglich, gehört die Vertretung von Bauunternehmen ebenso zum unserem Tätigkeitsfeld wie die Interessenvertretung von Bauherrn und Architekten.

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Gilt als ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts, das unter anderem die Zulässigkeit, Grenzen, Ordnung und Förderung der baulichen Nutzung des Bodens regelt. Im Mittelpunkt anwaltlicher Tätigkeit steht hier die bauplanerische Zulässigkeit von Bauvorhaben jedweder Art. Rechtsgrundlage für diese Frage sind vornehmlich die Vorschriften des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung als den beiden wichtigsten Rechtsquellen.

Neben Fragen des Bauplanungsrechts ist ein weiterer Schwerpunkt die Anwendung von Vorschriften des Bauordnungsrechts, die in den jeweiligen Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer mit ihren vielfältigen Nebengesetzen ihren Niederschlag finden.

Der in diesem Rechtsgebiet tätige Anwalt beschäftigt sich somit vor allem mit der Durchsetzung von Bauanträgen ebenso wie mit der Abwehr von bauordnungsrechtlichen Verfügungen wie Baustopp oder Nutzungsverbot.

Ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld ist die Überprüfung von Bebauungsplänen sowie gemeindlichen das Baurecht tangierenden Satzungen.

Nicht selten wird der Fachanwalt mit Schwerpunkt im öffentlichen Baurecht zudem auch von Kommunen bei der Erstellung von Bebauungsplänen und gemeindlichen Satzungen in Anspruch genommen.

Darüber hinaus wird der Anwalt häufig genug im Bereich des öffentlichen Baunachbarrechts benötigt – wenn es also darum geht, dass sich ein Nachbar gegen ein von der Baubehörde bereits genehmigtes Bauvorhaben zur Wehr setzen möchte.

In solchen Fallkonstellationen ist regelmäßig Eile geboten, da ohne gerichtliche Hilfe ein genehmigtes und möglicherweise bereits begonnenes Bauvorhaben nicht mehr gestoppt werden kann.

Das einstweilige Rechtsschutzverfahren ist daher gerade im Bereich des öffentlichen Baurechts eines der wichtigsten Prozessverfahren. Wegen dieser Eilbedürftigkeit ist der Gang zum Rechtsanwalt so früh wie möglich notwendig.

Privates Baurecht

Wer schon einmal in seinem Leben etwa ein Wohnhaus gebaut hat, weiß ein Lied über Mängel am Bau zu singen. Es gibt kaum ein Rechtsgebiet im Zivilrecht, das derart haftungsträchtig ist und immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Auftraggebern und Bauunternehmen führt.

Um derartige Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld im Keim zu ersticken, ist es erforderlich – und mehr als sinnvoll –, sich bereits zu Beginn im Planungsstadium eines Anwaltes zu bedienen, der nicht nur die vertraglichen Grundlagen des zivilen Baurechts kennt, sondern auch Kenntnisse über typische Baumängel und technische Vorschriften besitzt.

Aufgrund einer langjährigen anwaltlichen Betreuung einer Liegenschaftsverwaltung ist Rechtsanwalt Eichhorn mit derartigen Fragen regelmäßig konfrontiert worden und verfügt insoweit auch über Kenntnisse, die sich der Bauherr bei frühzeitiger Einschaltung zunutze machen kann.

Grundsätzlich gilt, dass eine vorherige anwaltliche Betreuung mit dem Ziel, spätere Bauprozesse zu vermeiden, für den Bauherrn immer preiswerter ist. Leider haben viele Bauherrn diese Erfahrung offenkundig noch nicht machen dürfen, da sie häufig genug erst dann den Anwalt aufsuchen, wenn „das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“.

Deshalb gilt gerade auch in diesem Rechtsgebiet einmal mehr, dass die frühzeitige Einschaltung eines kompetenten Anwaltes sinnvoller ist, als es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen.

Ist ein solcher Rechtsstreit dennoch unumgänglich, gehört die Vertretung von Bauunternehmen ebenso zum unserem Tätigkeitsfeld wie die Interessenvertretung von Bauherrn und Architekten.

Weitere Kompetenzen

Verwaltungsrecht

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Immobilienrecht

Beitragsrecht

Umweltrecht

Energierecht

Beamtenrecht

Kommunalrecht

Weitere Rechtsgebiete

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      Thomas Eichhorn | Rechtsanwalt
      Fachanwalt für Verwaltungsrecht
      Am Freiheitsplatz 6, 63450 Hanau

      Telefon 06181 | 92 366 88
      Telefax 06181| 92 366 80

      Mobil: 0160 | 964 60 463
      E-Mail: mail@anwalt-eichhorn.de
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