Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt in seiner Gesamtheit vor allem die rechtliche Beziehung des Staates zum einzelnen Bürger. Im Fokus steht die staatliche Verwaltung von Bund, Länder und Gemeinden, die auf der Grundlage von Rechtsnormen das Verhältnis des Staates zur Gesellschaft regelt. Um dies gewährleisten zu können, greift die staatliche Verwaltung regelmäßig in die Rechte eines jeden einzelnen Bürgers ein und beschränkt somit notwendigerweise die uns Bürgern von Verfassung wegen zuerkannten Freiheitsrechte.
In diesem Spannungsverhältnis zwischen hoheitlichem Handeln des Staates einerseits und der Bewahrung des jedem Einzelnen eingeräumten Freiheitsraumes andererseits wird der Anwalt tätig.
Hierbei steht regelmäßig die Frage im Vordergrund, ob das hoheitliche Handeln der Verwaltung rechtmäßig ist und somit zu Recht die Freiheitsrechte des Bürgers beschränken darf. Mit den in Verwaltungsverfahren- und Prozess Gesetzen vorgesehenen Rechtsbehelfen versucht der Anwalt den Eingriff des Staates in die Freiheitsrechte seines Mandanten abzuwehren.
Neben dieser gleichsam defensiven Tätigkeit hat der im Verwaltungsrecht tätige Anwalt die Aufgabe, die Teilhabe seines Mandanten an staatlichen Leistungen jedweder Art zu sichern. Hier geht es regelmäßig um das Erstreiten von staatlichen Genehmigungen, die der Mandant etwa zur Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeit benötigt.
Schon diese einleitenden Ausführungen zeigen, dass das Verwaltungsrecht ein hochkomplexes und teilweise auch recht kompliziertes Rechtsgebiet ist, das heute nur noch von Spezialisten in Ansätzen beherrscht werden kann.
Wer sich also staatlichen Handelns ausgesetzt sieht, sollte sich unbedingt fachanwaltschaftlicher Hilfe bedienen, wenn er dieses staatliche Handeln nicht tatenlos hinnehmen möchte.
Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt in seiner Gesamtheit vor allem die rechtliche Beziehung des Staates zum einzelnen Bürger. Im Fokus steht die staatliche Verwaltung von Bund, Länder und Gemeinden, die auf der Grundlage von Rechtsnormen das Verhältnis des Staates zur Gesellschaft regelt. Um dies gewährleisten zu können, greift die staatliche Verwaltung regelmäßig in die Rechte eines jeden einzelnen Bürgers ein und beschränkt somit notwendigerweise die uns Bürgern von Verfassung wegen zuerkannten Freiheitsrechte.
In diesem Spannungsverhältnis zwischen hoheitlichem Handeln des Staates einerseits und der Bewahrung des jedem Einzelnen eingeräumten Freiheitsraumes andererseits wird der Anwalt tätig.
Hierbei steht regelmäßig die Frage im Vordergrund, ob das hoheitliche Handeln der Verwaltung rechtmäßig ist und somit zu Recht die Freiheitsrechte des Bürgers beschränken darf. Mit den in Verwaltungsverfahren- und Prozess Gesetzen vorgesehenen Rechtsbehelfen versucht der Anwalt den Eingriff des Staates in die Freiheitsrechte seines Mandanten abzuwehren.
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Sie möchten uns kennenlernen, einen Termin vereinbaren oder haben eine Frage? Bitte schreiben Sie uns eine kurze Mail mit Ihrem Anliegen. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
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Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Am Freiheitsplatz 6, 63450 Hanau
Telefon 06181 | 92 366 88
Telefax 06181| 92 366 80
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